Zuschüsse zur Jugendarbeit nach Richtlinien A-D

des Kreisjugendrings Main-Taunus

Der Main-Taunus-Kreis fördert die Jugendarbeit der Verbände und Vereine durch eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen des Kreisjugendrings für Maßnahmen und Materialien. Grundlage hierfür ist § 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände. Der Kreisjugendring Main-Taunus verwaltet im Auftrag des Kreises diese Fördermittel gemäß den Richtlinien A bis D. Er prüft Förderanträge und Abrechnungen und leitet die finanziellen Mittel an die Vereine und Verbände weiter.


Änderung der Förderrichtlinien ab 2025
Auf der Mitgliedsversammlung des KJR am 29.Oktober 2024 wurden Änderungen in den Förderrichtlinien des Kreisjugendrings beschlossen. Neben einer neuen Struktur der Richtlinien wurden einige Punkte präzisiert und klarer geregelt.
Die bisherige Richtlinie I (Jugendfreizeiten inkl. Förderung nach sozialen Kriterien) heißt jetzt Richtlinie A. Die bisherige Richtlinie III (Material für die Jugendarbeit und Ausbau von Jugendräumen) heißt jetzt Richtlinie D.

Zudem wurden Fördergrundsätze definiert und Festlegungen zum Kinderschutz und der Anwendung von Schutzkonzepten in den Richtlinien getroffen. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis und die Erstellung eines Vereins-Schutzkonzeptes sind zukünftig Voraussetzung für die Förderung. Dies sollte eigentlich in den Sportvereinen schon gängige Praxis sein. Bereits seit März 2023 informieren wir regelmäßig über die Mindeststandards im Kindeswohl, die in jedem Verein umgesetzt werden sollten. Dazu gehört auch, dass alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an einer Basis-Qualifizierung zum Kindeswohl teilgenommen haben.

Infos vom KJR zu den Schutzkonzepten finden Sie auf der KJR-Webseite. Die Sportjugend Hessen unterstützt ihre Vereine mit vielen tollen Mustervorlagen. Infos und das Muster-Schutzkonzept (gilt für den gesamten Verein - bitte an die Gegebenheiten im Verein anpassen) finden Sie auf der Sportjugend-Webseite. Wir empfehlen, ein Formblatt mit den wichtigsten Punkten der Kindeswohl Mindeststandards zu erstellen und dies für jede Freizeit zu nutzen.

Vereine können über die Richtlinie A Zuschüsse beantragen für mehrtägige Fahrten und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen mit mindestens sieben Teilnehmern. Vereine können zusätzliche Mittel beantragen, wenn an diesen Fahrten und Aktionen Kinder und Jugendliche teilnehmen, deren Familien den Teilnehmerbeitrag nicht oder nicht vollständig bezahlen können.

Informationen zur
Richtlinie A 
Excel-Tabelle für Antrag + Abrechnung Richtlinie A
Teilnehmerlisten

Die Anträge zur Richtlinie A müssen bis 15.02.2025 in der Servicestelle Sport des Sportkreis Main-Taunus e.V., Schmelzweg 2 - 4, 65830 Kriftel, eingegangen sein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr und dienstags bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gerne zur Verfügung.
 
Über die Richtlinie D können Vereine Zuschüsse für die Beschaffung von Material und Ausbau von Räumen für die Jugendarbeit beantragen. Ziel der Förderung ist die Unterstützung beim Kauf von Materialien, die ausschließlich der Freizeitgestaltung von Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit dienen sowie beim Kauf von Material für den Ausbau von Jugendräumen.

Förderungsfähig ist die Beschaffung von Material für die Jugendarbeit, wie

  • Bücher für die Jugendarbeit (Jugendliteratur, Fachliteratur, Noten, etc.),
  • Material für die eigene schöpferische Tätigkeit der Jugendgruppen,
  • audiovisuelle Medien und Musikinstrumente,
  • Gruppenzelte einschließlich Zubehör für nicht feste Zeltlagerplätze,
  • Sportgeräte, wenn sie ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 des SGB VIII eingesetzt werden - Sportgeräte, die dem Vereinszweck dienen sind nicht zuschussfähig!
  • Verbrauchsmaterialien, sofern sie in direktem Zusammenhang mit Maßnahmen der Jugendarbeit stehen,
  • Material für den Ausbau von Jugendräumen.
Anträge werden direkt beim KJR eingereicht - Antragsfrist 01.03.2025
Informationen zur Richtlinie D
Exel-Tabelle für Antrag + Abrechnung Richtlinie D
 
Bitte nur die neuen Formulare 2025 verwenden!

 

 
 
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