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veröffentlicht am 11.09.2025
lsb h-Personenzuschüsse
ab November über Online-Portal beantragen

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) informiert über die anstehende Beantragung von Personenzuschüssen für Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen und Vereinsmanager/innen.
Personenzuschüsse: Das sollten Sie wissen
Dieses Jahr geht es in die zweite Runde der Personenbezuschussung über unser Online-Portal. Im Antragsprozess wird es auch wieder notwendig sein, die Lizenzen von Personen hochzuladen, die erstmalig bezuschusst werden sollen oder die eine Lizenzverlängerung vorgelegt haben. Damit Sie bestmöglich vorbereitet sind, geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, was bei den Lizenzen zu beachten ist.
Sollten Ihnen Lizenzen bereits vorliegen, laden Sie diese bitte erst im Antragsprozess hoch. Der Antragszeitraum für die Personenbezuschussung 2025 startet voraussichtlich Mitte November diesen Jahres und endet am 31. Januar 2026. Unsere Förderrichtlinien finden Sie auf unserer Website
Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne beim lsb h unter 069 6789 555 Donnerstags können Sie uns bis 20.00 Uhr erreichen.
Personenzuschüsse: Das sollten Sie wissen
Dieses Jahr geht es in die zweite Runde der Personenbezuschussung über unser Online-Portal. Im Antragsprozess wird es auch wieder notwendig sein, die Lizenzen von Personen hochzuladen, die erstmalig bezuschusst werden sollen oder die eine Lizenzverlängerung vorgelegt haben. Damit Sie bestmöglich vorbereitet sind, geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, was bei den Lizenzen zu beachten ist.
- DOSB-Lizenz ab Stufe C
Wir benötigen beide Seiten der DOSB-Lizenzen damit wir diese Ihrer beantragten Person korrekt zuordnen können. Lizenzkärtchen oder die früheren Lizenzklappkarten mit Bild können wir leider nicht akzeptieren.
- Lizenzkarten Fußball
Da im Fußballbereich ausschließlich Lizenzkarten ausgestellt werden, werden diese als Nachweis von uns akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass neben der Lizenzkarte auch die zugehörige Ausbildungsurkunde eingereicht wird.
- Sportlehrer
Wir bezuschussen die Beschäftigung von Absolventen eines sportwissenschaftlichen Studiums oder eines Studiums für das Lehramt an einer staatlichen Universität. Sollte die Bezuschussung erstmalig für Ihren Verein erfolgen, laden Sie bitte das Abschlusszeugnis im Antragsprozess hoch.
- Zertifikate
Zertifikate (z.B. Yoga oder Zumba), Teilnahmebestätigungen oder Trainerlizenzen anderer Institutionen, die nicht nach DOSB-Richtlinien ausbilden, können wir bei der Personenbezuschussung leider nicht berücksichtigen.
Sollten Ihnen Lizenzen bereits vorliegen, laden Sie diese bitte erst im Antragsprozess hoch. Der Antragszeitraum für die Personenbezuschussung 2025 startet voraussichtlich Mitte November diesen Jahres und endet am 31. Januar 2026. Unsere Förderrichtlinien finden Sie auf unserer Website
Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne beim lsb h unter 069 6789 555 Donnerstags können Sie uns bis 20.00 Uhr erreichen.