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veröffentlicht am 21.03.2025
MTK-Zuschüsse für Baumaßnahmen
Frist 01.04.25

Der Main-Taunus-Kreis unterstützt die Sportvereine bei der Errichtung und dem Ausbau von Sportanlagen.
Der Antrag ist spätestens bis zum 01.04. dieses Jahres für das kommende Haushaltsjahr zu stellen. Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Förderungsfähig sind:
Die Beteiligung an der Förderung entspricht den im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln.
Der Kreisausschuss entscheidet über die Bereitstellung eines Zuschusses. Dieser beträgt in der Regel 10 % der bei Antragstellung ermittelten zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden vom Hochbau- und Liegenschaftsamt des Main-Taunus-Kreises festgesetzt.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung des Sports im Main-Taunus-Kreis.
Der Antrag ist spätestens bis zum 01.04. dieses Jahres für das kommende Haushaltsjahr zu stellen. Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Förderungsfähig sind:
- Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- Aus- oder Umbau, die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- Ökologische Verbesserungen, wie z.B. Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung, Sanierung von Heizungsanlagen etc.
Die Beteiligung an der Förderung entspricht den im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln.
Der Kreisausschuss entscheidet über die Bereitstellung eines Zuschusses. Dieser beträgt in der Regel 10 % der bei Antragstellung ermittelten zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden vom Hochbau- und Liegenschaftsamt des Main-Taunus-Kreises festgesetzt.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung des Sports im Main-Taunus-Kreis.