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veröffentlicht am 09.01.2025

Mindeststandards Kindeswohl

Schulungstermine Basis-Qualifizierung

Mindeststandards Kindeswohl
Die Vorkommnisse in den Vereinen in unserer Nähe genauso wie die aktuellen Fälle im Sport machen uns betroffen. Auch wenn die Kindeswohl-Mindeststandards nicht alle Fälle verhindern können, sollten wir uns bemühen, mit relativ einfachen Maßnahmen Hürden für potzentielle Täter/innen aufzubauen, indem wir die Mindeststandards Kindeswohl konsequent umsetzen und eine Kultur des Hinsehens in unseren Vereinen schaffen.

Wie wichtig die Sensibilisierung aller im Verein mit Kindern und Jugendlichen Arbeitenden und die Benennung von Ansprechpersonen ist, betonte auf unserer Sportkreisausschuss-Sitzung im November auch Anne Vohmann von der Fachstelle gegen sexuelle Gewalt des Main-Taunus-Kreises. Sie unterstrich, dass Kinder, die von sexueller Gewalt betroffen sind, sich im Schnitt an sieben Personen wenden müssen, bevor gehandelt wird. Deshalb sei es von großer Bedeutung, dass Vereine Ansprechpersonen für das Kindeswohl benennen und qualifizieren. „Wenn ein Kind, Jugendlicher oder Übungsleiter etwas beobachtet, einen Verdacht hat oder selbst Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt wird, sollte die Ansprechperson die erste Anlaufstelle sein“, erklärte Vohmann. Diese Personen seien geschult, das Gesagte ernst zu nehmen, behutsam damit umzugehen und Kontakt zu den geeigneten Stellen aufzunehmen.

Zu den Mindeststandards gehören die Qualifizierung aller Haupt- und Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportvereine durchführen. In den Basis-Qualifikationen werden sie zum Thema Kindeswohl sensibilisiert. Sie können Auffälligkeiten nachgehen, sich ggf. Rat holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen.

Die Qualifizierung und Benennung von Ansprechpersonen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Mindeststandards. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer/innen und weitere Akteure des Sports, an die sich jede/r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen.

Gemeinsam mit der Sportjugend Hessen bieten wir in den nächsten Monaten eine Vielzahl von Schulungsmaßnahmen an.

Folgende Sportkreis-Schulungen stehen zur Auswahl - Infos und Anmeldung über den Terminkalender auf dieser Webseite:
  • 20.03.25 – 18.00 – 20.00 Uhr - Kindeswohl – Handlungssicherheit auf Freizeiten + Trainingslagern
  • 23.04.25 – 19.00 -  21.00 Uhr – Kindeswohl – Handlungssicherheit im sportlichen Alltag
  • 10.05.25 – 10.00 – 12.00 Uhr – Kindeswohl – Handlungssicherheit im sportlichen Alltag
  • 02.06.24 – 18.00 – 20.00 Uhr – Kindeswohl – Handlungssicherheit im sportlichen Alltag
 
Zusätzlich gibt es noch weitere Kindeswohl-Schulungen von der Sportjugend Hessen – Infos und Anmeldung über die Sportjugend:
  • 30.01.25 – 19.00 – 21.00 Uhr – Kindeswohl – Handlungssicherheit im sportlichen Alltag
  • 13.02./15.02.25 – Kindeswohl – Qualifikation für neue Ansprechpersonen im Verein
  • 03.03.25 – 19.00 – 21.00 Uhr – Kindeswohl – Handlungssicherheit im sportlichen Alltag
  • 27.03./29.03.25 – Kindeswohl – Qualifikation für neue Ansprechpersonen im Verein
 
 
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